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NRW/EU Mikrodarlehen |
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STARTERCENTERN NRW Gründern bis zu drei Jahren nach Gründung einen Kredit zwischen 5.000 und 25.000 Euro.
1) Die Antragstellerin/der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Gründungs- beziehungsweise Festigungsvorhaben verfügen. 3) Begleitberatung des Gründungsvorhabens oder der Festigungsmaßnahme.
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